Mit Traceability ist die
Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel gemeint (z. B. Food Traceability). Die EU-Verordnung Nr. 178/2002 fordert alle Futter- und
Lebensmittelunternehmen dazu auf, bis zum 31. Dezember 2004 die
Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherzustellen. Des weiteren
verpflichtet die Verordnung alle Unternehmen zum Rückruf von
Lebensmitteln, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.