Das Tierseuchengesetz regelt die
Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder Süßwasserfischen
auftreten oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder
Süßwasserfische übertragen werden können.
Süßwasserfische sind laut Tierseuchengesetz
Fische in allen Entwicklungsstadien einschließlich der Eier und des
Spermas, die fischereilich genutzt werden und die ständig oder zeitweise
im Süßwasser leben oder im Meerwasser oder Brackwasser gehalten werden.
Als Fische in diesem Sinne gelten auch Neunaugen (Cyclostomata) und
Zehnfußkrebse (Dekapoden, ®Garnelen) und ®Weichtiere.