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Lexikon der Aquakulturtechnik

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Tierseuchengesetz
 

Das Tierseuchengesetz regelt die Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder Süßwasserfischen auftreten oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können.
 

Süßwasserfische sind laut Tierseuchengesetz Fische in allen Entwicklungsstadien einschließlich der Eier und des Spermas, die fischereilich genutzt werden und die ständig oder zeitweise im Süßwasser leben oder im Meerwasser oder Brackwasser gehalten werden. Als Fische in diesem Sinne gelten auch Neunaugen (Cyclostomata) und Zehnfußkrebse  (Dekapoden, ® Garnelen) und ® Weichtiere.

 

 
 




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