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 Lexikon der Aquakulturtechnik

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EU-Öko Verordnung
 

Seit 1993 gibt es mit der europäischen Verordnung EWG Nr. 2092/91 eine gesetzliche Regelung, die die Verwendung von Begriffen wie "Bio" oder „Öko“ durch Anbieter regelt. In dieser Verordnung werden europaweit Mindeststandards für Anbau, Verarbeitung und Kennzeichnung der "Bioprodukte" sowie für die Kontrolle der Betriebe festgelegt. Werden die Mindeststandards erfüllt, darf mit Begriffen wir "biologisch", "ökologisch" oder "naturnah" etc. geworben werden. Die Kontrollen bzw. die Zertifizierungen werden von stattlich autorisierten Stellen bzw. Firmen durchgeführt.

 

 

 




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