Seit 1993 gibt es mit der
europäischen Verordnung EWG Nr. 2092/91 eine gesetzliche Regelung, die die
Verwendung von Begriffen wie "Bio" oder Öko durch Anbieter regelt. In
dieser Verordnung werden europaweit Mindeststandards für Anbau,
Verarbeitung und Kennzeichnung der "Bioprodukte" sowie für die Kontrolle
der Betriebe festgelegt. Werden die Mindeststandards erfüllt, darf mit
Begriffen wir "biologisch", "ökologisch" oder "naturnah" etc. geworben
werden. Die Kontrollen bzw. die Zertifizierungen werden von stattlich
autorisierten Stellen bzw. Firmen durchgeführt.