Die Qualität der
europäischen Badegewässer wird nach der europäischen
Badegewässerrichtlinie überwacht. Grundlage für die Überwachung der
Badegewässer in den Ländern sind die entsprechenden Landesverordnungen,
in denen die 16 deutschen Länder die EG-Richtlinie über die Qualität der
Badegewässer umgesetzt haben.